Meine Antwort auf das Schreiben der Deutschen Bahn AG:

Deutsche Bahn

Geschäftsbereich Fernverkehr

Jörg-Peter Wingler

Stephensonstraße 1

60326 Frankfurt am Main

Betreff: Abmahnung Bahntaxi

Sehr geehrter Herr Wingler

da ich der Auffassung bin, daß eher die Bahn meinen Begriff verwendet als umgekehrt, kann ich Ihr Schreiben nicht unkommentiert lassen.

Da ich nach einer größeren Investition aktuell kein Risiko eingehen will, werde ich mich bis auf Weiteres Ihren Forderungen beugen, muß mir aber für den Fall der Fälle Rechtsmittel vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Müller (Dipl.-Ing.(FH), Dipl.-Wirtschaftsing.(FH))

Anlagen

Ihr eingescanntes und von mir kommentiertes Schreiben
Ihre gewünschte, ergänzte und unterschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung
Das Buch „Der gangbare Weg in die regenerative Energiewirtschaft“ aus dem Jahr 1992, das Sie bitte auf Seite 70 aufschlagen möchten.
Eine Kopie der Bundesbahndirektion München vom 14.1.1980
Kopie eines Faxes an Joachim Mayer vom 30.5.1994 bezüglich „Bahntaxi“, das bei der Bahn noch existieren könnte.
Kopie der Seite 70 und 71 aus meinem Buch mit Bahntaxi
Kopie von bild der wissenschaft vom 18. Juni 1979. Das Wort „Bahntaxi“ kommt darin leider nicht vor, aus dem Kontext geht jedoch hervor, worum es geht.

Im Folgenden gilt: kursiv geschrieben = Originaltext Bahn, gerade geschrieben = mein Kommentar dazu

Deutsche Bahn Geschäftsbereich Fernverkehr Jörg-Peter Wingler Stephensonstraße 1 60326 Frankfurt am Main Tel : 06919733-6262 F ax: - 7587

Einschreiben - Rückschein Herrn Christoph Müller Ingenieurbüro Christoph Müller ibm Weisbergerstraße 8 85053 Ingolstadt

Ihre Zeichen/lhre Nachricht vom Unser Zeichen/Bearbeitung Telefon/Fax Datum

FGV3 Frankfurt am Main, den 17 Juli 1997

BahnTaxi - Abmahnung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Deutsche Bahn AG hat Ende Juni erfahren, daß Sie über Computernetze für Dienstleistungen werben, die sich auf ein von Ihnen so bezeichnetes Projekt ''Bahntaxi'' beziehen.

Dieses Projekt existiert seit Anfang der 70er Jahre. Anlaß dafür gab ein Besuch bei MBB in Ottobrunn. Diese Firma stellte damals das Projekt Kabinentaxi, das für den innerstädtischen Verkehr konzipiert war, vor. Auf dem Rückweg kam mir die Idee mit dem „Bahntaxi“ und dem Umsteigefahrwerk. Daß SIE erst derart spät von diesem Projekt erfahren haben, ist für mich unerklärlich, zumal ich mich in dieser Sache immer wieder an die Bahn gewandt habe. Siehe Anlagen... Aufgrund der langen Zeit sind meine Unterlagen allerdings nicht mehr vollständig. Ihnen liegen jetzt nur Auszüge vor.

Wir weisen Sie darauf hin, daß die Deutsche Bahn AG als Dienstleistungsprodukt einen besonderen Taxi-Service in einer Reihe von Städten unterhält. Die Dienstleistung wird in einer Größenordnung von mehreren tausend Bestellungen monatlich unter der Bezeichnung "BahnTaxi" erbracht und unter dieser Bezeichnung beworben.

Meines Wissens bietet die Bahn diesen Service seit Herbst 1996. Wie Sie sicher unschwer auf Seite 70 des beiliegendes Buches erkennen können, habe ich diesen Begriff schon einige Jahre früher benutzt. Das Buch wurde zwei Wochen vor der Umweltkonferenz in Rio 1992 veröffentlicht. In Fachkreisen ist der Begriff Bahntaxi für mein System längst üblich.

Die Deutsche Bahn AG ist nach § 4 Nr. 2 und § 1 Nr- 1 Markengesetz (MarkenG) Inhaberin der Marke (früher: Warenzeichen) ''BahnTaxi'' und daher berechtigt, Dritten den Gebrauch dieses oder eines ähnlichen Zeichens zu untersagen, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr , daß das Zeichen mit der Marke "BahnTaxi" gedanklich in irgendeiner Weise in Verbindung gebracht wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs- 5 MarkenG)-

Deutsche Bahn AG SItZ BerlIn Registergerlcht BerlIn Charlottenburg HRBNr 50000 USt ldNr DE 81t589889 Vorsitzender des Aufslchtsrates Dr Günther Saßmannshausen Vorstand Dr Ing E h Heinz Dürr Vorsltzender Klaus Daubertshäuser Dr Horst Föhr Wolfgang Gemelnhardt Prof Dr Ulf HausIer Roland Heinisch Peter Münchschwander HeInz Neuhaus Peter Reinhardt Diethelm Sack Dr Eberhard Sinnecker Hermann Wolters

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Sie bieten auf Ihrer Homepage und in anderen Veröffentlichungen im internet und im Netz von CompuServe Beratungsleistungen und Seminare für das von Ihnen entwickelte Verkehrssystem ''Bahntaxi'' an. Beide Bezeichnungen sind praktisch identisch.

Weshalb Sie ausgerechnet MEINEN Begriff aufgegriffen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen. Genausowenig ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Sie mir nicht sagen konnten, ob die Bahn den Begriff vor Erscheinen meines Buches eintragen ließ. Der zeitliche Abstand sollte doch wirklich groß genug sein, um eine solche Auskunft leicht erteilen zu können. In der Abteilung ZTI der Deutschen Bahn AG in München wurde ich jedenfalls nie auf diesen Begriff hingewiesen und konnte ihn zum damaligen Zeitpunkt auch sonst nirgendwo erkennen. Den Begriff Bahntaxi verwendete ich deshalb, weil mehrere Personen, denen ich das System (damals noch ohne diesen Begriff) vorstellte, spontan antworteten „Das ist ja so eine Art „Bahntaxi“. Das war etwa Mitte der 70er Jahre.

Beide Dienstleistungen betreffen den Bereich individueller Personenbeförderung. Es besteht daher die Gefahr, daß die angesprochenen Verkehrskreise ihr Bahntaxi mit dem BahnTaxi der DB AG verwechseln.

Stimmt. Vom BahnTaxi mit dem großen T in der Mitte habe ich von einem Bekannten erstmals Ende 1996 erfahren. Er wandte sich an mich, weil er mein Bahntaxi mit dem kleinen t in der Mitte längst kannte. Doch mein Bahntaxi sollte zudem auch Güter und Kaufmannsgüter transportieren, was ich doch als größeren Unterschied zum BahnTaxi auffasse.

Diese Verwechslung würde nicht nur zu einer Verwirrung bei den Verbrauchern führen, sondern auch die Marke der Deutschen Bahn AG in ihrer Kennzeichnungskraft schwächen.

Diese Gefahr bestand bereits zu dem Zeitpunkt, als die Bahn ihr BahnTaxi einführte. Schließlich war da mein Buch bereits seit 4 Jahren auf dem Markt. Im Übrigen gilt ja umgekehrt für mich sicherlich das Gleiche. In der Tatsache, daß die Bahn plötzlich meinen Begriff verwendete, sah ich bis zu Ihrem Schreiben sogar die Hoffnung keimen, daß sich die Bahn intern mit meinen Vorschlägen etwas intensiver auseinandersetzt und an einem Vermarktungskonzept strikt, das auch meine Vorschläge enthält. Das wäre für die Bahn ja immerhin eine sinnvolle Vorgehensweise. Daß sich die Bahn diesbezüglich nicht direkt mit mir in Verbindung setzte, wunderte mich insofern nicht, als sie ja auch das Bahntaxi in einem größerem Kreis von Professoren zur Sprache brachte, ohne mich dazu einzuladen. Dieses als „Professorendialog“ bezeichnete Gespräch fand Ende 1995 in Frankfurt - vermutlich also in Ihrer unmittelbaren Umgebung - statt. Den exakten Termin können Sie vielleicht bei Prof. Liesenkötter an der FH in Augsburg erfragen. Oder aber auch bei Hr. Joachim Mayer, ZTI München, der das Thema möglicherweise zur Sprache brachte und organisierte.

Am 12.3.1995 besuchte ich Dr. Jaschinski in der DLR Oberpfaffenhofen, der dort einen Rad-Schiene-Prüfstand betreibt. Dieser Termin kam wegen meines Bahntaxis zustande und er war davon beeindruckt.

Es ist daher für die Deutsche Bahn AG unumgänglich, Ihnen hiermit zu untersagen, daß Wort "Bahntaxi" zu verwenden (siehe unter 4.).

Ich werde Ihrem Verlangen schlicht aus Gründen des finanziellen Risikos nichts widerstehen können. Sollte sich jedoch für mich günstigere Umstände einstellen, so müssen Sie damit rechnen, daß ich mir das Nutzungsrecht zurückerstreite. Dann besteht für Sie sogar die Gefahr, daß ich meinerseits Ihnen die Benutzung des Begriffs BahnTaxi untersage. Da es sich also nur um finanzielle Risiken handelt, die ich derzeit aufgrund einer größeren Investition nicht eingehen kann, muß ich mir weitere Rechtsmittel in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten.

Im Übrigen bin ich ausgesprochen verwundert über Ihre Aussage, daß Sie es für „unumgänglich“ halten, mir die Benutzung dieses Begriffes zu verweigern. Das Bahntaxi sollte den Sinn haben, der Bahn im Entfernungsbereich ab ca. 30 km wieder zu Marktanteilen oberhalb von 80% zu verhelfen. Vor diesem Hintergrund erscheint dieses „unumgänglich“ so, als müßten Sie es VERHINDERN, DER BAHN MARKTANTEILE UM 80% ZU ERMÖGLICHEN. Es würde mich wirklich sehr interessieren, was denn daran für die Bahn-AG so marktschädigend sein sollte. Dieses Bahntaxi sollte dem Straßenverkehr paroli bieten. Dort wird mit Milliardenaufwand an selbstfahrenden Autos gearbeitet. Diese Funktion könnte die Bahn per Bahntaxi relativ einfach schon viel früher (wahrscheinlich binnen 5 Jahren) bieten. (Fragen Sie dazu vielleicht auch Prof. Frederich von der RWTH Aachen oder Prof. Liesenkötter an der FH Augsburg.) Jetzt bekomme ich aber den Eindruck, daß die Bahn mit ihrem BahnTaxi auf den alten Strukturen besteht und somit ihre eigene Existenz, die ja durch das selbstfahrende Auto wirklich massiv bedroht ist, derart leichtfertig riskiert, daß schon beinahe Absicht dahinter vermutet werden muß. So gesehen ist das BahnTaxi für die Bahn eine höchst gefährliche Angelegenheit, die ZUSAMMEN mit dem Bahntaxi weitestgehend sogar entschärft, ja sogar ZUGUNSTEN der Bahn umgestaltet werden könnte. Diese Entwicklung behindern Sie jedoch massiv, was ebenfalls als geschäftsschädigend gedeutet werden könnte.

Neben dem Untersagungsrecht, daß aus dem Markengesetz folgt, kann die Deutsche Bahn AG auch verlangen, daß sie diejenigen Äußerungen unterlassen, die zu einer Irreführung der Verbraucher führen kann.

Wie bereits angekündigt werde ich diese Äußerungen unterlassen, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist. Aus Gründen des finanziellen Risikos kann ich eine derartige Klärung derzeit bis auf Weiteres jedoch nicht betreiben und muß für mich günstigere Voraussetzungen abwarten.

Wir legen Ihnen hierzu einen Auszug aus einer sogenannten Suchmaschine vom 25.06.97 vor. Das Programm excite fand unter dem Begriff Bahntaxi folgende von Ihnen stammende und blickfangmäßig herausgehobene Aussagen:

a) ''BahnTaxi vs. 1C , ICE und Transrapid"

b) "Wer Glück hat, erwischt ein freies Bahntaxi und kann darüber bestimmen, wohin es fahren soll."

Beide Aussagen führen bei dem Leser der Zusammenfassungen zu dem Eindruck, als gäbe es eine Personenbeförderung mit Ihrem Projekt.

Daß Sie hier BahnTaxi anstatt Bahntaxi schreiben, ist eine - berücksichtigt man die technische Wahrscheinlichkeit der Fehlerübertragung - von Ihnen bewußt gemachte Zitatfälschung mit sinnentstellender Wirkung.

Geplant war Personentransport per Bahntaxi von Anfang an. Nur halt auf Schienen - wie der Name BAHNtaxi schon sagt. Mein Bahntaxi bezieht sich jedoch zusätzlich auch noch auf den Güter- und Kaufmannsgüterverkehr. Genau genommen ist Ihr BahnTaxi ja nur ein BahnHOFSTaxi, das mit der Bahn nur den Bahnhofsbereich gemein hat, nicht aber die Schiene.

Der Leser hat weiter den Eindruck, daß Sie Anbieter dieses Bahntaxis sind.

In allen Foren wurde mein Bahntaxi sehr kontrovers - wie das eben im Internet üblich ist - diskutiert. Da ich immer großen Wert auf die Feststellung gelegt habe, daß dieses Ding leider nur im Kopf existiert, kann ich mir nicht vorstellen, daß ein LESER das noch mit dem BahnTaxi der Bahn verwechseln konnte.

Am 22.7.97 war ich beim Eisenbahntechnischen Kolloquium an der TH Darmstadt. Dort konnte ich auch mit Prof. Mühlhans sprechen. Er erzählte, daß aus München eine Anfrage an ihn gerichtet wurde, ob er nicht Diplomarbeiten zum Thema „Bahntaxi“ anbieten könnte. Er ging selbstverständlich davon aus, daß es sich um meinen oder einen ähnlichen Vorschlag handelte. Aufgrund seiner Profession kam er gar nicht auf die Idee, an Ihr BahnTaxi überhaupt zu denken. Auf diese Möglichkeit mußte ich ihn eigens hinweisen.

Darauf weist Ihre Adresse "christoph mueller ibm'' hin.

Diese Adresse verweist auf den Absender - sonst nichts. Das ibm steht zwar für Ingenieurbüro Müller, doch das hätte ich weggelassen, wenn es nicht schon mehrere Christoph Müller im Internet gegeben hätte, als ich mir meine Adresse zu geben hatte.

Dabei ist aus rechtlicher Sicht nicht von Bedeutung, daß bei Heraussuchen der so bezeichneten Dokumente sich möglicherweise ein anderes Bild ergibt. Entscheidend für die Gefahr einer Irreführung ist der sog. Blickfang.

Doch das gilt prinzipiell für beide Seiten. Ich hatte den Begriff schon MINDESTENS 4 Jahre vor der Bahn in Benutzung (Buch „Der gangbare Weg in die regenerative Energiewirtschaft“ von 1992). Leider nicht schriftlich belegbar benutze ich diesen Begriff schon seit etwa 20 Jahren. Durch diese lange Benutzungsdauer und das wiederholte Vorsprechen bei der Bahn und bei anderen damit beschäftigten Institutionen müßte der Begriff in der Fachwelt längst Eingang gefunden haben. Sollte die Gebrauchsdauer des Begriffs „Bahntaxi“ von Bedeutung sein, könnte ich ein Semestertreffen mit meinen ehemaligen Kommilitonen organisieren. Einige werden sich sicherlich noch diese Diskussionen um das Bahntaxi erinnern.

Die so angesprochenen Personen erhalten den falschen Eindruck, daß das BahnTaxi ein Produkt ist, welches mit dem 1C bei dem ICE konkurriert.

Sie erhalten aus der Überschrift den Eindruck, daß BahnTaxi und IC, ICE miteinander zu tun haben und daß sich darüber kontrovers auseinandergesetzt wird. Aus welchem Grund sollte man in eine solch knappe Überschrift MEHR hineininterpretieren?

Sie erhalten weiter die falsche Auffassung, daß das BahnTaxi ein Produkt ist, daß mit ''christoph mueller ibm'' verknüpft ist.

Wenn eine Zeitung über das BahnTaxi schreibt, so ist das im Internet IMMER mit dieser Zeitung verknüpft. Das ist nicht die geringste Besonderheit sondern Normalität. JEDER Diskussionsbeitrag wird im Internet mit dem Autor VERKNÜPFT. Anonyme Postings werden häufig schon vom Hostrechner automatisch ignoriert, so daß das Weglassen einer personenbezogenen Verknüpfung gar nicht möglich ist. Wer im Internet an Diskussionen teilnimmt, weiß das. Zumindest darf man das voraussetzen, weil selbstverständlich.

Im Übrigen ist mein Bahntaxi noch gar kein Produkt, sondern nur eine meiner Ideen aus den beginnenden 70er Jahren, die zu einem Produkt werden könnte.

Schließlich können Sie umgekehrt zu der Auffassung gelangen, daß das von Ihnen vorgestellte

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Projekt etwas mit der Deutschen Bahn AG zu tun hat.

Natürlich hat das u.a. mit der Deutschen Bahn AG zu tun! Dort sollte es ja fahren und die immer noch schwindenden Marktanteile (trotz BahnTaxi) wieder in Bereiche um 80% bringen. Wenn Sie mir den Begriff Bahntaxi nun untersagen, so verhindern (zumindest behindern) Sie das natürlich. Ich bin zwar Laie, aber ich würde das Verhindern solcher Möglichkeiten als absolut sicher marktschädigend einstufen. Wenn Sie mir also den Begriff Bahntaxi verweigern und damit die massive Ausweitung der Marktanteile der Bahn vehement behindern - WER ist dann wirklich mehr marktschädigend für die Bahn?

Auch hier besteht die Gefahr eines sogenannten Marktverirrungsschadens.

Den halte ich nicht für besonders groß. Vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit einer Aufbaustrategie ließe sich das für die Bahn sogar hervorragend langfristig ausnutzen. Etwa nach dem Motto „...und nun fährt das Bahntaxi auch noch auf der Schiene...“ Ehrlich gesagt, bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, daß Sie meinen Begriff längst kannten, als Sie Ihr BahnTaxi kreierten und vermutete eine Strategie Ihrerseits in diese Richtung. Unter anderem habe ich deshalb nichts gegen die Bahn unternommen - ich sah das schon immer unter dem Blickwinkel, daß die Bahn zumindest in diese Richtung denkt.

Daß dem überhaupt nicht so ist - daran läßt Ihr Brief nun nicht mehr die geringsten Zweifel. Um so größer wird jetzt natürlich Ihr Risiko, wenn sich für mich die geeigneten äußeren Umstände zur detaillierten Begriffsklärung ergeben sollten. Den nun in anderem Licht stehenden Voraussetzungen muß ich meine weitere Vorgehensweise ggf. anpassen.

Deshalb gibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 1, 3, 13 UWG) der Deutschen Bahn AG die Befugnis, Ihnen zu untersagen, diese oder ähnlich lautende mißverständliche Äußerungen zu wiederholen.

Darüber brauchen wir uns gar nicht mehr zu unterhalten. Das habe ich verstanden und ich werde alles unternehmen, um solchen Mißverständnissen vorzubeugen, bis ich mich in der Lage und Willens sehe, ggf. einen Rechtsstreit zu riskieren. Ich sehe allerdings auch, daß Gesetze - zumindest zu der Zeit, als sie gemacht wurden - auch einen gewissen Sinn erfüllen sollten. Im konkreten Fall sehe ich als Sinn, der Bahn Vorteile zu verschaffen und sie nicht unbedingt zu behindern. Doch genau Letzteres machen Sie im konkreten Fall, wenn Sie mir den Begriff Bahntaxi verweigern. Damit wird mein Projekt nämlich höchstwahrscheinlich einschlafen und die Bahn wird infolgedessen die Chance, damit 80% Marktanteil zu bekommen, nicht weiter verfolgen.

3. Schließlich weisen wir auf folgendes hin: Sowohl in dem excite summary als auch in einem von Ihnen verbreiteten Text werden Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn namentlich genannt. Es heißt hierzu an einer Stelle: "Ebenfalls von Interesse und mit dem BahnTaxi bekannt sind: ... Heinz Dürr, Vorstand der Deutschen Bahn AG, Frankfurt; Roland Heinisch, Vorstand der Deutschen Bahn AG, Frankfurt ... , , Dieser Text läßt nicht klar erkennen, welche Behauptung damit verknüpft ist. Der Leser kann daher die Auffassung gewinnen, daß Herr Heinz Dürr das BahnTaxi kennt und hierfür Interesse gezeigt hat. Nach Rücksprache mit dem Sekretariat von Herrn Dr. Dürr hat sich jedoch ergeben, daß in der Zeit von 1994 bis heute kein einziges Schreiben von Ihnen an Herrn Dürr gerichtet wurde und dementsprechend auch kein Antwortschreiben an Sie herausgegangen ist, was nicht ausschließt, daß Sie auf anderem Wege mit Herrn Dürr Kontakt hatten und wir Ihnen im Interesse an Ihrem Projekt signalisiert haben mag.

Sie haben hier offensichtlich ganz bewußt für Verwirrung gesorgt, indem Sie hier zum zweiten Mal BahnTaxi anstatt Bahntaxi geschrieben haben. Sollten Sie wirklich BahnTaxi empfangen haben, so müßten sie eine gestörte Verbindung zum Hostrechner gehabt haben. Das führt üblicherweise zu einer so großen Anzahl von Fehlern, daß die Texte kaum noch leserlich sind wenn nicht gar zum automatischen Abbruch der Verbindung. Die Wahrscheinlichkeit, daß statt eines kleines t ein großes T ohne Fehlermeldung empfangen wird, ist sehr gering. Tritt dieser Fehler dann auch noch an einer solch kritischen Stelle und dann auch gleich noch zweimal auf, so werden normal denkende Menschen nicht mehr von einem Zufall ausgehen. Wenn Sie hier also BahnTaxi anstatt Bahntaxi schreiben, kann ich das in Anbetracht der technischen Wahrscheinlichkeiten nur als böswillige Unterstellung auffassen, wenn Sie mich hier bewußt falsch zitieren.

Mit „Dieser Text läßt nicht klar erkennen, welche Behauptung damit verknüpft ist“ ist insbesondere im Internet vorsichtig umzugehen. Wem die Sache interessant genug ist, der braucht schließlich nur einen Knopf auf dieser Seite zu drücken und mir ganz einfach die konkrete Frage zu stellen. Im Internet ist es üblich, daß das auch gemacht wird und stellt - im Gegensatz zum normalen Schriftgut - nicht nur eine theoretische Möglichkeit dar. Außerdem dürfte auf der genannten Seite das Bahntaxi, um das es geht, hinreichend genau erklärt sein. Normal denkende Menschen dürften beim Lesen dieser Seite kaum an das BahnTaxi mit dem großen T in der Mitte gedacht haben.

Mein Buch kam 1992 auf den Markt. In diesem Jahr habe ich es Heinz Dürr ganz offiziell und kostenfrei zugeschickt in der Hoffnung, daß er diese Idee aufgreift. Wenn Ihre Aufzeichnungen nur bis 1994 zurückreichen, so dürfte klar sein, weshalb Sie da nichts finden konnten.

Roland Heinisch schrieb ich einen kurzen Brief einige Zeit später mit der Bitte, das beiliegende Blatt mal zwei Minuten zu betrachten. Dieses Blatt zeigte das Bahntaxi ähnlich wie in meiner Homepage. Bald darauf meldete sich Joachim Mayer telefonisch bei mir, der damals noch in Frankfurt arbeitete. Er sagte, daß er mein Anschreiben von Roland Heinisch habe und er gebeten wurde, sich darum zu kümmern. Auf dem Blatt waren - nicht wie im Buch - nur zwei PKW auf den Paletten, sondern ein PKW, eine Personenkabine und ein Koffer mit der Aufschrift „Kaufmannsgüter“.

Unabhängig von der wettbewerbsrechtlichen Relevanz dieser Aussage sei darauf hingewiesen, daß bei einer namentlichen Nennung von Personen diese ein Recht auf Unterlassung haben können, wenn durch die Art der Bezugnahme ein Persönlichkeitsrecht betroffen ist. Ob dies hier der Fall ist, ist nicht Sache der Deutschen Bahn AG dies zu verfolgen. Allerdings empfehlen wir die von lhnen vertriebenen Texte in diesem Punkt noch einmal zu überprüfen.

Werde ich tun. Wer mir hier kund tut, daß er nicht auf meiner Seite erscheinen möchte, wird selbstverständlich gelöscht. Bisher machte das aber niemand. Herrn Dürr habe ich auf Ihre Anregung hin jedoch vorsichtshalber von der Liste genommen. Bitte überzeugen Sie sich selbst. Weder er selbst noch sein Sekretariat haben bislang einen derartigen Wunsch geäußert, obwohl es ja offensichtlich ist, daß die Seite bekannt ist. Sonst hätte ich ja Ihr auch Ihr Schreiben nicht bekommen.

Es geht der Deutschen Bahn AG nicht darum, daß von Ihnen vorgeschlagene Modell eines schienengebundenen Individualverkehrs zu bewerten oder in Mißkredit zu bringen. Wir halten jedoch die von Ihnen verwendete Bezeichnung für nicht glücklich gewählt. Da Sie mit Ihren Veröffentlichungen im intemet und in CompuServe im geschäftlichen Verkehr aufgetreten sind, haben Sie die Markenrechte der Deutschen Bahn AG verletzt und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst - da ich aber den Begriff Bahntaxi schon wesentlich länger als Sie benutze, sehe ich die Sache eher umgekehrt. Zumal ja die Bahn davon beileibe nicht nur einmal, sondern sogar sehr oft davon in Kenntnis gesetzt wurde, kann ich sogar davon ausgehen daß SIE ganz bewußt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Es wäre also gut möglich, daß Ihnen sogar Vorsatz unterstellt werden könnte, was ich aus Risikogründen jedoch derzeit gar nicht klären will. Deshalb halte ich mich so lange trotzdem lieber an Ihre Aufforderung.

Wir haben Sie daher aufzufordern, die als Anlage zu diesem Schreiben vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung rechtsverbindlich zu unterschreiben und uns bis zum

Was aber nichts über Rechtsvorbehalt aussagt oder wie sinnvoll diese Erklärung für die Bahn letztlich ist. Ich unterschreibe sie, weil ich der finanziell Unterlegene bin und die rechtliche Situation mir ansonsten zu hohe Risiken bescheren würde, die ich aktuell nicht einzugehen bereit bin. Unabhängig davon fühle ich mich nach wie vor im Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen hängt hierzulande unter den gegebenen Umständen leider auch vom finanziellen Hintergrund ab.

-4-

28. Juli 1997

im Original zurückzusenden.

Warum im Original?

Wir weisen auf zwei Punkte hin:

a) Das in dem Formulartext enthaltene Vertragsstrafeversprechen ist nach der Rechtsprechung zwingend erforderlich, um die von Ihnen begründete Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Die Vertragsstrafe ist niedrig angesetzt.

Angesichts der Tatsache, daß ich das Bahntaxi bisher vorwiegend aus Idealismus verfolgt habe, empfinde ICH diese Strafe sogar als sehr hoch. Für mich bedeutet Ihre Bewertung „niedrig“ nichts anderes, als daß Sie Ihre finanzielle Stärke mit dem Ziel der Einschüchterung demonstrieren wollen.

b) Eine Fristversäumung oder die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist aus rechtlich zwingenden Gründen nicht ausreichend.

Durch die Setzung Ihrer kurzen Frist geben Sie mir nicht einmal eine faire Möglichkeit, diese Aussage zu überprüfen.

Wir sind in diesen Fällen gezwungen, gegen Ihre Veröffentlichungen auf gerichtlichem Wege vorzugehen.

Wie Sie sicher im Internet unschwer nachvollziehen können, habe ich meine Homepage bereits aufgrund Ihrer Absichten auf den neuesten Stand gebracht und die Foren de.soc.verkehr, de.alt.eisenbahn, de.soc.umwelt und de.soc.wirtschaft, in denen ich mich die letzte Zeit überwiegend bewegte, über diese neueste Entwicklung informiert. Damit sollte absolut eindeutig klar sein, daß ich mich aus finanziellen Erwägungen heraus Ihrem Verlangen nicht nur fügen werde, sondern mich bereits VOR Ihrer gesetzten Frist gefügt habe, was für mich großen Aufwand (Arbeits- und Einkommensausfall...) bedeutete. Jedoch, sollten sich günstigere Umstände ergeben, werde ich mir meinen Begriff ggf. zurückerstreiten. Ein Patentanwalt erklärte mir, daß das dann für die Bahn zur Folge haben könnte, daß sie den Begriff BahnTaxi selbst nicht mehr benutzen dürfte, obwohl dieser jetzt nach Ihrer Auskunft geschützt ist.

Die geforderte Erklärung und etwaigen weiteren Schriftwechsel richten Sie bitte an den Unterzeichner. Er steht Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.

Nicht jedoch am 23.7.97.

Die Erklärungsfrist bleibt unberührt.

Sie verlängert sich nach telefonischer Auskunft von Hr. Weber (Tel -6392) um einen Tag.

Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG J. P. Anlage

Ingolstadt, den 25.7.97

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Müller

Unterlassungsverpflichtungserklärung

Ich, Christoph Müller, Weisbergerstr. 8, 85053 Ingolstadt, erkläre gegenüber der Deutschen Bahn AG, vertreten durch den Vorstand, Stephensonstraße 1 , 60326 Frankfurt das folgende: Ich verpflichte mich bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung fällige Vertragsstrafe von DM 5 000,- es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

a) ein Verkehrsprojekt mit ,,Bahntaxi'' zu bezeichnen oder Leistungen für oder innerhalb eines solchen Projektes unter dieser Bezeichnung anzukündigen, zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen:

b) zu behaupten: "Wer Glück hat, erwischt ein freies Bahntaxi und kann bestimmen, wohin es fahren soll."

c) die Formulierung ,,Bahntaxi vs. IC, ICE und Transrapid'' zu verwenden.

Ich erkläre weiterhin, daß ich den Begriff Bahntaxi bereits 1992 in einem Buch mit Projektbeschreibung veröffentlichte. Also lange bevor die Öffentlichkeit von der Existenz des BahnTaxis überhaupt etwas wußte.

Ich erkläre außerdem, daß ich die Deutsche Bahn spätestens seit 1979 immer wieder gezielt über dieses Projekt informierte.

Ich erkläre, daß mir aus finanziellen Risiken heraus DERZEIT die Klärung des Begriffs BahnTaxi / Bahntaxi zu problematisch ist und das ggf. bei für mich günstigerer Gelegenheit nachholen werde. Daß ich mich an die kursiv geschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung in Ihrem Sinne halte, ist seit 23.7.97 im Internet belegbar. Sollten sich für mich günstigere Umstände ergeben, so behalte ich mir das Recht vor, den Begriff „Bahntaxi“ mit allen Konsequenzen (für die Bahn bis hin zur Untersagung des Begriffs) zurückzuerstreiten.

Ingolstadt, den 25.7.97

Christoph Müller

wie das BahnTaxi zum Railtaxi führte
Railtaxi
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